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Die Photos wurden freundlicherweise von Steffen Bergner zur Verfügung gestellt.
6.2. Maßnahmen des Kaisers
6.2.1. Beschränkung der Saarbrücker Grafen
Das Steinenschloss hatte bis zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit eine entscheidende Rolle beim Ausbau der saarbrückischen Machtstellung im Blies- und Speyergau gespielt. Wenn im Folgenden die Reichslandpolitik der Staufer näher betracht werden soll, wird deutlich, warum die saarbrückische Eigenburg von der Reichsgewalt gleichsam als Fremdkörper in der Südflanke des Lauterer Königslandes empfunden wurde und ihre Neutralisierung 1168 nahezu zwangsläufig erfolgen mußte. Mit dem Regierungsantritt Friedrichs I. 1152 änderte sich die staufische Hausmachtpolitik grundlegend. Mit der Einbindung der im Reichsland begüterten Herren von Homburg-Merburg, Hohenecken und Huneburg in den Reichs(burgen)-dienst und die "Flurbereinigung" (Werle) anderer allodialer Güterpartikel, wie etwa die der Mathilde von Tuszien und Heinrich von Laach, vollzog sich unter Barbarossa eine weitgehende Verschmelzung von staufischem Hausgut und Reichsgut. Pfalzgraf Konrad von Staufen, der Bruder Barbarossas und Sohn der Agnes von Saarbrücken, war zwar eng an das staufische Kaiserhaus gebunden, doch drohten Erbansprüche des Hauses Saarbrücken, diese Bindung aufzuweichen. Dem Ausgreifen des Saarbrücker Einflusses gedachte der Kaiser dadurch entgegenzuwirken, dass er den in Zeiten König Konrads III. und Herzogs Friedrichs weitgehend geduldeten territorialen Übergriffen der Saarbrücker nunmehr strikt Einhalt gebot. Obwohl Simon I. noch in der Umgebung des Kaisers anzutreffen war, konnte der Graf bei der sich abschwächenden kaiserlichen Protektion an einen Ausbau der Machtposition kaum noch denken. Im Gegenteil: Das Haus Saarbrücken wurde gegenüber der Reichsgewalt und der Pfalzgrafschaft zunehmend in eine Verteidigungsposition gedrängt.(143)
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