Zu sehen ist die Burg Sooneck
Burgenlexikon - Dr. Stefan Grathoff

5.2. Die Gefangennahme Erzbischof Adalberts 1112

Abflussrinne mit dahinterliegender Zisterne

Von welch grundlegender Bedeutung dieser Streit um die Madenburg, den Trifels und andere Burgen war, zeigt die harte Reaktion des Kaisers, die landesweite Beachtung fand.(109) Auf einem Tag in Worms Ende November 1112 hatte Heinrich das castrum Beate Marie vergeblich zurückgefordert.(110) Bei einem eher zufälligen Treffen Anfang Dezember bei Langesdorf forderte der Kaiser erneut alle dem Erzstift anvertrauten Burgen (castra commissa) zurück. Als Adalbert sich weigerte, wurde er inhaftiert. Erst nach langem Drängen des Kaisers (111) und nach viermonatiger Gefangenschaft(112) war er zu Konzessionen bereit und gab am 6. April 1113 den Trifels zurück.(113) Heinrich V. reagierte sofort und ließ die Feste durch Ministerialen besetzen.(114) Wieder uneingeschränkt im Besitz des Reiches konnte der Trifels bereits 1113 als Gefängnis für Wiprecht von Groitzsch dienen, der hier drei Jahre lang seine Strafe verbüßte.(115) In der Zeit, als Adalbert den Trifels zurückgeben mußte, gelang es wohl noch 1113 Herzog Friedrich von Schwaben, den Hof Annweiler am Fuße des Trifels gegen den Hof Morsbrunn im Unterelsaß vom Bistum Straßburg einzutauschen. Damit kam zu der Reichsburg Trifels das staufische Hausgut Annweiler; die Besitzeinheit war wieder hergestellt.(116) Heinrich V. konnte die Abwesenheit des Erzbischofs von Mainz während dessen Inhaftierung nur kurzfristig nutzen. Für den 1. November 1115 war von Heinrich V. ein Fürstentag in Mainz angesagt worden, um eine Aussprache über die anhaltende Opposition zu führen. Nur wenige Bischöfe erschienen, von den weltlichen Fürsten kam niemand. Das gab den Mainzern wohl den Mut, den Kaiser zu bitten, Adalbert freizulassen. Als er sich weigerte, entschlossen sich die Bürger, ihrem Wunsch nach Frieden und ungestörter wirtschaftlicher Entfaltung Nachdruck zu verleihen. Sie drangen bewaffnet in den kaiserlichen Palas ein und zwangen den Kaiser mit Hilfe des Mainzer Burggrafen Arnold von Looz, Erzbischof Adalbert im Dezember 1115 wieder freizulassen.(117) Mit den alia castra, die Heinrich V. in seinem Manifest erwähnte, werden wohl solche Burgen gemeint sein, die mit Konsens des Königs erbaut oder als verlehnte Reichsburgen in der Hand eines Dynasten, der Reichsland- und Hausgutpolitik der Salier entgegenstanden. Ob neben den genannten von den Saarbrückern beherrschten Burgen auch das Steinenschloss angesprochen war, ist eher unwahrscheinlich.(118)