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Die Photos wurden freundlicherweise von Steffen Bergner zur Verfügung gestellt.
5.1. Streit um die Burgen Madenburg und Trifels
Die oppositionelle Haltung des Saarbrücker Hauses muß, wie oben bereits dargelegt wurde, ein längeres Vorspiel gehabt haben. Nur so wird verständlich, warum Erzbischof Adalbert, der sich bisher der Gunst des Kaiser erfreute, sich scheinbar ohne Grund und Vorwarnung kurz nach seinem Amtsantritt 1112 in Mainz gegen den Kaiser stellte.(103) Die beiden weltlichen Brüder Adalberts, Graf Sigbert und Friedrich fielen zusammen mit Adalbert vom Kaiser ab. Bischof Bruno schwenkte dagegen nur für kurze Zeit auf die politische Linie des Bruders ein, weil er wohl auf seine salierbestimmte Umgebung Rücksicht nehmen mußte.(104) Da Adalbert sich hartnäckig weigerte, gewonnene Positionen aufzugeben, war eine gütliche und rechtliche Einigung mit Heinrich IV. nicht zu erreichen. Adalberts Versuch, die außerhalb seines Erzstiftes in der Speyerer Diözese gelegenen Festen Trifels und Madenburg unter seiner Botmäßigkeit zu behalten, zeigen, dass ihm in der ersten Phase seiner Amtszeit daran gelegen war, sich im Großraum Mainz von fremden Einflüssen zu befreien; dabei verlor er den Nutzen für das Grafenhaus Saarbrücken nie aus dem Auge. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass zwischen dem König und Adalbert unterschiedliche Auffassungen darüber geherrscht haben, welche besitz- und lehnsrechtliche Konsequenz die Verfügungsgewalt über einige Reichs- bzw. Reichslehnburgen folgen ließ. Dabei scheint im Falle des Trifels die Auffassung eines gewissen Erblehenanspruchs aus dessen zeisolf-wolframschen Verfügungsgewalt vorhanden gewesen zu sein, den der Mainzer Erzbischof auf sich gezogen hatte. Trotzdem mußte Adalbert den Reichsgutcharakter anerkennen und das Lehen letztendlich zurückgeben.(105) Im Falle der Madenburg gab der bischöflich-speyerische Besitzanteil keine Veranlassung zum Einlenken. Wahrscheinlich hatte sich zudem Friedrich von Saarbrücken, der im Einvernehmen mit seinem Bruder Adalbert das Haus Saarbrücken im Saar- und Bliesgau vertrat, unter seinem Bruder Bruno als Lehensmann des Hochstiftes Speyer auf der Madenburg festgesetzt. Dies hätte den saarbrückischen Anspruch auch von dieser Seite her untermauert. Trotzdem ist nicht mit Sicherheit zu entscheiden, woher nun der Mainzer Erzbischof seine Ansprüche abgeleitet, bzw. die speyerisch-salische Madenburg, auf der vielleicht Saarbrücker Mannen saßen, zu einer Angelegenheit erzstiftischen Aufsichtsanspruchs gemacht hat.(106) In seinem 'Manifest' gegen Erzbischof Adalbert(107) machte Heinrich V. diesen Zusammenhang deutlich, wenn er Adalbert vorwarf, er - der Kaiser - habe ihm alle Herrschaftsmittel, sein Hausgut, Kirchengüter und Reichsgut zur Verfügung gestellt und Adalbert habe alles zu seinem eigenen Vorteil verwendet.(108)
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