Bildquelle
Die Photos wurden freundlicherweise von Steffen Bergner zur Verfügung gestellt.
4.3. Die Besitzverteilung im Umfeld des Steinenschlosses
4.3.1. Der Hornbacher Vogteibesitz
Im Verlauf der Untersuchung wurde versucht, den Einfluß der Saarbrücker auf die Vogtei des Klosters Hornbach aufzuzeigen. Die Prämisse, dass die Saarbrücker diese Machtstellung genutzt und das Steinenschloss auf Hornbacher Klostergrund errichtet haben, setzt natürlich voraus, dass der Bauplatz zur besagten Zeit auch im unmittelbaren Einflußbereich bzw. sogar Besitz des Klosters gewesen ist. Wenn man sich die zur Vogtei des Klosters Hornbach gehörenden Orte betrachten,(81) erkennen man, dass der Schwarzbach in dem von uns beschriebenen Zeitraum die ungefähre Grenzlinie zu den nördlich anschließenden territorialen Kräften gebildet hat. Weitere Gerechtsame und Grundherrschaften des Klosters lagen vornehmlich im ehemals königlichen Waldland zwischen mittlerer Saar und Blies östlich von Saarbrücken. Die Hauptrichtung der territorialen Bestrebungen hatte sich aus dem Gebiet um Hornbach nach Osten in den heutigen Pfälzer Wald, in das Pirmansland um Pirmasens, in das Gebiet um Wilgartswiesen,(82) in die Gegend um Eußerthal, in die Ortschaften Godramstein, Birkweiler, Gienheim und in das Siebeldinger Tal im Umland des Trifels orientiert. Im Gebiet des Lauterer Königshofes verfügte Hornbach - wie die späteren Beziehungen zu den Vorläufern der Grafen von Saarwerden, den von ihnen abstammenden Herren von Kirkel und den Grafen von Homburg/Saar zeigen -, wohl bereits Anfang des 12. Jahrhunderts über Besitz bei Glanmünchweiler an der Südgrenze des Remigiuslandes, in Nanzweiler, um Münchweiler an der Alsenz (83) und an der Südgrenze des Holzlandes (Loyben/Lauberhof) in und um Waldfischbach (Hermersbergerhof) und Burgalben.(84) Das Kloster Hornbach war somit fast entlang der gesamten Südgrenze des Lauterer Reichslandes begütert. Man kann also davon ausgehen, dass auch der Standort der Burg in dem für uns wichtigen Zeitraum bereits dem Kloster Hornbach gehört hat. Diese Annahme wird allerdings im Wesentlichen nur durch die spätere Präsenz des Klosters in diesem Gebiet gestützt(85).
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