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Die Photos wurden freundlicherweise von Steffen Bergner zur Verfügung gestellt.
4.1.2. Winither von Saarbrücken, Abt in Hornbach, Bischof in Speyer
Die vorgenannte Urkunde und die Betonung der salischen (Ober-)Vogtei gewinnt im Rahmen der Fragestellung noch mehr an Bedeutung, wenn man bedenkt, dass der Hornbacher Abt Winither ein Bruder des Grafen Sigebert von Saarbrücken war.(56) Über seine Amtsführung in Hornbach ist zwar nichts bekannt, als er aber 1077 als Abt nach Lorsch berufen wurde,(57) zeigte er sich als ein Territorialpolitiker, der in erster Linie das Wohl seiner saarbrückischen Familie im Auge hatte. Die Lorscher Chronik berichtet, dass er gleichsam non pastor, sed lupus gewesen war und seine Stellung dazu benutzt habe, seinem Bruder Sigebert wertvollen Klosterbesitz zukommen zu lassen.(58) So darf man annehmen, dass Winither auch als Hornbacher Abt seinen Bruder gefördert hat und unter den beiden Saarbrückern erste Versuche einer Einflußnahme auf die salische Vogtei und ihre künftige Entwicklung unternommen wurden. In Worms trug die Verbundenheit der Saarbrücker zum salischen Königshaus jedenfalls Früchte. Im Jahre 1085 wurde Winither als Nachfolger des verstorbenen kaiserlichen Gegenbischofs Thietmar von Heinrich IV. zum Gegenbischof des päpstlich gesinnten Bischofs Adalbert in Worms investiert.(59) Auch in dieser Stellung wurden Winither Unregelmäßigkeiten vorgeworfen: er habe sein Amt nur durch Simonie und auf Kosten des Klostervermögens erworben.(60) Doch Winither konnte sich in Worms nicht lange halten. 1088 zog er sich nach Hirsau zurück, wo er wohl 1092 verstarb.(61) Wahrscheinlich war Graf Werner, den man unter dem Namen von Grüningen kennt, schon zu der Zeit Bischof Winithers um 1090 Burggraf und Stadtvogt von Worms.(62) Um 1110 taucht er neben einem Eckebert auch als Vogt der Limburger Kirche auf.(63) Nachfolger Werners in der Stadtpräfektur und in der Hochstiftsvogtei in Worms wurden aber die Grafen von Saarbrücken.(64) Wie sie in die Vogtei gelangten ist nicht eindeutig geklärt. Gisela, die Ehefrau Graf Friedrichs von Saarbrücken, war wohl die Tochter Graf Werners von Grüningen und hat den Saarbrückern somit den Erbanspruch auf die Vogtei zugebracht.(65)
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