Bildquelle
Die Photos wurden freundlicherweise von Steffen Bergner zur Verfügung gestellt.
4. Die Erbauung des Steinenschlosses auf dem Boden des Klosters Hornbach
4.1. Das Kloster Hornbach
4.1.1. Die Vogtei Hornbach
Der Ansatzpunkt, den die Saarbrücker kurz nach 1100 zum Burgenbau in Thaleischweiler genutzt haben, ist im Bereich der Vogtei über das Kloster Hornbach zu finden. Das Kloster Hornbach(50) in der Metzer Diözese, nahm nach Doll schon früh eine verfassungsrechtlich eigentümliche "Zwischenstellung...zwischen Königskloster und Dynastenkloster" ein, besonders was die finanzielle Exemption und die Immunität betraf. Die vogteilichen Rechte lagen im Gefolge der widonischen Vorfahren ganz in den Händen des Königs als dem Eigenkirchenherrn.(51) Nachdem Konrad der Jüngere im Jahre 1039 kinderlos gestorben war, kam es zu einer vorübergehenden Aufteilung des pfälzischen Besitzes des Königshauses. Das ehemalige Königsgut um Lautern(52) und die Abtei Hornbach fielen nicht an die königliche Linie zurück, sondern wohl als persönliches Hausgut an dessen Bruder Bischof Bruno von Würzburg. Nach Brunos Tod 1045 blieben beide Besitzungen nicht bei der Würzburger Kirche, sondern kamen auf dem Erbweg an die königliche Linie zurück.(53)
Am 1. Januar 1072 bestätigte Heinrich IV. auf Bitten des Abtes Winither die Immunität der Abtei Hornbach und fügte hinzu, dass sie nicht unter erzbischöflichem, sondern unter königlichem Schutz (emunitate) stehe und dass der Bischof keinen Abt entsenden dürfe; der Kaiser ergänzte, dass kein Archidiakon oder Vogt etwas gerichtlich untersuchen oder entscheiden solle, er sei denn vom Abt gerufen; außer ihm, dem Kaiser, gebe es keinen Vogt und nach seinem Tode sei es nur derjenige, der ihm durch Verwandtschaft am nächsten stehe.(54) Heinrich IV. trat also ganz als Eigenklosterherr auf und behielt sich selbst die (Ober-)Vogtei vor, die er als eine Erbvogtei ansah.(55)
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