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Kategorie: N, Rheinland-Pfalz Zuletzt aktualisiert: 19.05.2005
Neu-Dahn
Wann die vier Dahner Burgen Alt-Dahn, Grafendahn, Tanstein und Neudahn erbaut worden sind, ist unbekannt, da keinerlei Baudaten vorliegen. Die schon früh ins Leben gerufene und in zahlreichen Darstellungen stets wiederholte Behauptung, Burg Neu-Dahn sei zwischen 1233-1236 durch Heinrich II. Mursel errichtet worden, kann sich nicht auf urkundliche Belege stützen. Erstmals genannt wird eine Burg Than im Jahr 1285. Mit dieser Burg Dahn ist aber nicht, wie ebenfalls oft behauptet, eine der drei Burgen über dem Ort Dahn gemeint, sondern die später so genannte Burg Neu-Dahn. Am 3. Mai 1285 unterverlehnte der söhnelose Wolfram II. von Dahn kurz vor seinem Tod Than die burg an seine Schwäger Friedrich Vogt von Windstein und Anselm von Eichen. Zum Burgbezirk gehörten einige Dörfer, die dort ansässigen Bauern, einige Ländereien sowie der Vorsitz im Gericht dieser Grundherrschaft. Der gesamte Besitz war ein Lehen der Speyerer Bischöfe. Gleichzeitig unterverlehnte Wolfram II. das Wegerecht, den Bienenflug und das Jagdrecht im Burgumfeld, das er vom Herzog von Lothringen zu Lehen trug, sowie die Rechte an der Woge zu Hinterweidenthal, die Wiesen und das Wasser bis an die Lauter, die er von der Abtei Hornbach zu Lehen besaß.
Wann die Burg Neu-Dahn angelegt wurde, lässt sich nicht sagen. Wahrscheinlich ist sie zu Lebzeiten Wolframs I. (belegt 1259-1274) oder seines Sohnes Wolframs II. (belegt 1270-1285) errichtet worden. Auf dem Schlossberg über dem Ort Dahn bestand 1285 ebenfalls bereits eine Burganlage, die sogar älter sein dürfte als Neu-Dahn und ebenfalls vom Speyerer Bischof zu Lehen ging. Sie diente im Laufe der Jahrhunderte verschiedenen Familienzweigen der Dahner Großfamilie bzw. den Grafen von Sponheim als Wohn- und Herrschaftssitz. Aus einem 1288 geschlossenen Burgfrieden geht hervor, dass insgesamt vier Dahner Ritter mit ihren Familien auf dem Schlossberg, der burg zu Tan, lebten. Es waren die Familien des Konrad III. Mursel, Johanns I., Heinrichs IV. Sumer und Konrads IV. von Dahn. Die beiden Herren der etwas abseits gelegenen Burg Neu-Dahn, Friedrich Windstein und Anselm von Eichen, wurden mit ihrer von Wolfram II. von Dahn lediglich unterverlehnten Burg ausdrücklich in den Dahner Burgfrieden mit aufgenommen. Die Burganlagen in und um Dahn werden in den Urkunden anfangs unterschiedslos als Burg Than bezeichnet. Erst im Jahr 1327 werden unterscheidende Namen für einzelne Burgteile bekannt. Bei der im Jahr 1327 genannten Burg Nuwen Than handelte es sich aber nicht um die heutige Burg Neu-Dahn, sondern um Burg Grafendahn. Warum man sie damals als neu bezeichnete, ist nicht bekannt. Die heutige Burg Neu-Dahn wird zweifelsfrei erstmals 1340 als nuwenburg zu Than erwähnt. Führen wechselnde Bezeichnungen von alter Burg und neuer Burg anfangs noch zu Verwechslungen der einzelnen Burgteile, ist seit dem späten 14. bzw. frühen 15. Jahrhundert die Gesamtanlage klar in Neu-Dahn, Alt-Dahn, Grafendahn und Tanstein unterschieden.
Anselm von Eichen, Unterlehensherr auf Burg Neu-Dahn (1274), wird nach 1288 nicht mehr erwähnt. Sein Mitbewohner, Friedrich von Windstein, sollte dagegen noch eine Rolle auf Burg Grafendahn spielen. Als nämlich seine Ehefrau, eine namentlich nicht bekannte Tochter Wolframs I. von Dahn, gestorben war, musste er Burg Neu-Dahn verlassen, die wieder uneingeschränkt in die Verfügungsgewalt des Dahner Hauptstammes fiel. Der greise Windsteiner ließ sich auf Burg Grafendahn nieder, wo sein Sohn Wilhelm lebte. Ein Eintrag im ältesten Lehenbuch des Hochstiftes Speyer, das um 1340 zusammengestellt wurde, bestätigt die Besitzverhältnisse auf den Dahner Burgen. Demnach war Burg Grafendahn mittlerweile im Lehensbesitz des Grafen Johann von Sponheim. Der Edelknecht Walter II. von Dahn gen. Knehtelmann bewohnte den Tansteiner Felsen, Johann III. von Dahn lebte auf dem Alt-Dahner Burgfelsen, war aber noch im Besitz eines Teils der Burg Tanstein. Zudem war er auch Herr auf Burg Neu-Dahn, die hier erstmals als Neu-Dahn (novum castrum) bezeichnet wird. Bischof Gerhard von Speyer belehnte am 25.11.1353 den Ritter Johann III. von Dahn mit Burg Alt-Dahn, Burg Neu-Dahn (nuwenburg zu Than) sowie mit Burg Tanstein samt allen zugehörigen Rechten im Dahner Lehen. Nach dem Tod des 1365 letztmals genannten Johann III. erbten seine beiden Söhne Ritter Johann VI. und Edelknecht Heinrich IX. den Besitz. Johann VI. begründete eine Alt-Dahner, Heinrich IX. eine Neu-Dahner Linie. Im Juni/Juli 1372 starb Heinrich IX. von Dahn zu Neu-Dahn. Vormund seiner noch unmündigen Söhne wurde Heinrich von Fleckenstein, der 1378 in dieser Eigenschaft dem Pfalzgrafen Ruprecht I. das Öffnungsrecht auf Burg Neu-Dahn einräumen sollte. Von Heinrich IX. erbte sein Sohn Johann VII. von Dahn Burg Neu-Dahn. Lehmann zufolge belehnte ihn Bischof Raban von Speyer am 21.8.1397 auch mit den Burgen Alt-Dahn und Tanstein. Doch Johann VII. konnte sich auf den Dahner Burgen nicht durchsetzen. Schuld daran waren u.a. auch Ereignisse um die Burg Tannenberg jenseits des Rheins, in die er zusammen mit seinem Bruder Heinrich X. verwickelt war. Auf Burg Tannenberg war 1379 Ylian von Dahn, Witwe Heinrichs IX. von Dahn, zusammen mit ihrem Bruder Diether Kämmerer von Worms und anderen Herren Gemeiner auf der Burg. Als Pfalzgraf Ruprecht, der nachmalige König Ruprecht I. (1400-1410) im Sommer des Jahres 1399 Tannenberg angriff, stellten sich die Dahner gegen den designierten Herrscher. Unter den Verteidigern Tannenbergs waren auch Ylians Söhne Johann VII. und Heinrich X. von Dahn. Das Königsheer siegte, die Dahner mussten sich wie andere auch am 5.10.1400 den Belagerern unterwerfen und Urfehde schwören. König Ruprecht I. bestrafte die ganze Familie Dahn für die Gegnerschaft im Krieg um Tannenberg und ließ Burg Neu-Dahn durch den Ritter Heinrich Eckbrecht von Dürkheim beschlagnahmen. Sie wurde der Verwaltung des Neustadter Viztums Hanemann von Sickingen unterstellt, der sie dem Pfalzgrafen übergab bzw. als Offenhaus zur Verfügung stellte. Johann VII. musste Dahn verlassen. Neu-Dahn blieb unter Zwangsverwaltung. Erst am 3.3.1403 konnte der Speyerer Bischof Raban Heinrich X. von Dahn mit den Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn und Tanstein belehnen.
Über die inneren Verhältnisse auf Burg Neu-Dahn ist so gut wie nichts bekannt, so dass sich die Geschichte der Burg überwiegend nur als Besitzgeschichte darstellen lässt. Im Frühjahr 1406 brach der sog. Vierherrenkrieg im Westrich und Wasgau aus. Angeblich sollen die Burgen Alt-Dahn und Neu-Dahn im Verlauf der Kämpfe in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Lehmann (S.154) zitiert dafür als Quelle das heute nicht mehr auffindbare Calendarium historicum palatinum manuscriptum vom 3. März 1406. Als Heinrich X. im Jahr 1432 starb, stritten sich seine Neffen um das Erbe. Bischof Raban hielt sich mit der Neuvergabe der Lehen zurück, diewyl die bruder von des enphanes wegen nit eins sint. Erst nachdem beide Erben gestorben bzw. Dahn verlassen hatten, belehnte Bischof Reinhard von Speyer am 30. September 1439 Heinrich XI. von Dahn mit den drei Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn und Tanstein. Ihm folgten 1464 Nikolaus I. und 1488 Ulrich III. von Dahn, der allerdings auf Alt-Dahn wohnte. Nach dem Ableben Ulrichs III. (1508) kam es zu Unstimmigkeiten zwischen den Erben. Eine Kommission bestehend aus Georg von Falkenstein, Heinrich Riedesel der Jüngere, Hans Theilacker und Jost Wygant, Schultheiß zu Landau, teilte 1512 den Dahner Besitz auf. Christoph I. von Dahn erhielt Burg Neu-Dahn, Bernhard I. ließ sich auf Alt-Dahn nieder und Heinrich XIII. nahm seinen Burgsitz auf Burg Tanstein. Als Christoph I. von Dahn zu Neu-Dahn 1533 starb, übernahm Bernhard I. von Alt-Dahn auch diese Burg. Nach seinem Tod (1542) wurden die verwickelten Besitzstände auf dem Dahner Burgfelsen, u.a. war Burg Tanstein von Kurtrier besetzt worden, geregelt. Am 15.11.1544 wurde von einem Schiedsgericht der Besitz bis in kleinste Detail aufgeteilt: Christoph II. der Junge, der Sohn des 1533 verstorbenen Christoph I. von Dahn, wurde Herr auf Burg Neu-Dahn sowie auf Teilen der dahnschen Burgen Geisberg und Birlenbach. Die zu den Burgen gehörenden Güter und Einkünfte im sog. Dahner Lehen wurden in einem komplizierten und Jahre andauernden Losverfahren verteilt.
Im Jahr 1552 bekam Neu-Dahn hohen Besuch. König Heinrich II. von Frankreich (1547-1559) überzog damals König Karl V. (1519-1558) mit Krieg. Auf seinem Zug von Weißenburg aus durch das Lautertal nächtigte der Franzose eine Nacht auf Burg Neu-Dahn, gerade in jener Zeit, als eben seine (Christoph II. von Dahns) Hausfrau [Ottilia von Helmstadt] in der kindbeth lage. Christoph II. von Dahn zu Neu-Dahn starb 1560 und hinterließ vier unmündige Kinder: Johann IX. Christoph, Ludwig II., Sebastian und Margaretha. Das kaiserliche Reichskammergericht ernannte 1561 bzw. 1562 Vormünder für sie. Die Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn und Tanstein, die Eigengüter sowie die anderen Dahner Lehen übernahm kommissarisch Hans III. Jakob von Dahn zu Tanstein. Zu seinen Lebzeiten kamen weder die erbberechtigten, aber noch nicht geschäftsfähigen Erben, noch die 1544 als Herren von Alt-Dahn bezeichneten Reinhard I. (1559 zuletzt genannt), Philipp II. und Simon II. Wecker zum Zuge. Erst nach seinem Tod 1566 wurden die Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn und Tanstein unter seinem Stiefbruder Philipp II. von Dahn und seinen Vettern Johann IX. Christoph, Ludwig II. und Sebastian von Dahn aufgeteilt. Kommissarisch empfing Anfang 1567 Philipp II. als ältester die Herrschaft aus den Händen Bischof Marquards von Speyer. Als die anderen Erben 1571 die Volljährigkeit erreicht hatten, wurde das Lehen erneut aufgeteilt. Dabei fiel Johann IX. Christoph die Herrschaft Neu-Dahn zu. Im 15. und vor allem im 16. Jahrhundert wurde die Burg ausgebaut und fortifikatorisch verstärkt. Johann IX. Christoph blieb auf der gut erhaltenen Burg Neu-Dahn wohnen und hatte dank des reichen Burgzubehörs ein angemessenes Auskommen. Nach dem Tod des Philipp II. von Dahn zu Alt-Dahn (1589 letztmals genannt) und Johann IX. Christoph von Dahn zu Neu-Dahn (1587 letztmals erwähnt), trat der greise Simon II. Wecker im Jahr 1589 als Lehenserbe die Herrschaft auf den beiden Burgen an. Die weiter entfernt gelegenen Dahner Besitzungen, namentlich die Herrschaft Geisberg, überließ er dem Sohn seines Vetters Ludwig II. von Dahn zu Tanstein. Als Simon II. Wecker als letzter der Alt-Dahner Linie im Jahr 1593 starb, heiratete Ludwig II. Sibylla, die Tochter Philipps II., die Alleinerbin der Alt-Dahner Linie war. So kamen noch einmal alle den Dahnern verbliebenen Besitzungen sowie die Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn und Tanstein in der Hand Ludwigs II. zusammen. Freilich war der Besitz schon so hoch verschuldet, dass die Erben von Seiten seiner Schwester freiwillig auf ihre anerkannten Erbansprüche verzichteten.
Abgesehen von Burg Neu-Dahn, die noch einigermaßen bewohnbar war, bot Ende des 16. Jahrhunderts ein Leben auf Alt-Dahn und auf dem bereits weitgehend verfallenen Tanstein keine Perspektive mehr. Ludwig II. von Dahn residierte weiterhin auf seinem Schloss Burrweiler, und blieb bis zu seinem Tod dort wohnen. Die Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn und Tanstein ließ er von dem Burgvogt Bernhard Kuhebach verwalten (1599 genannt), der wohl seinen Amtssitz auf Burg Neu-Dahn hatte. Wenig später, am 15.9.1603, starb Ludwig II., der letzte männliche Dahner, auf seinem Alterssitz in Burrweiler. Die Speyerer Lehen, vor allem die Burgen Alt-Dahn, Neu-Dahn und Tanstein, wurden vom Hochstift Speyer als erledigte Lehen eingezogen. Alt-Dahn und Tanstein blieben ungenutzt und verfielen endgültig. Auf Burg Neu-Dahn hielt für einige Jahre ein speyerischer Amtskeller Einzug. Als Burg Neu-Dahn im Pfälzischen Erbfolgekrieg 1689 von französischen Truppen unter General Ezéchiel Melac weitgehend zerstört wurde, soll das Dahner Familienarchiv bei dem entstehenden Brand vernichtet worden sein. Wohl hauptsächlich damit lässt sich die schwierige Quellenlage und das durchgängige Fehlen von Originalurkunden erklären. Der Sitz des Amtes musste in den Ort Dahn verlegt werden. Burg Neu-Dahn blieb Ruine. Anlässlich einer großzügigen Restaurierung in den Jahren ab 1976 wurden die Befestigungen Neu-Dahns in ihrer ursprünglichen Form teilweie wieder aufgebaut und gesichert. Alle Dahner Burgen gehören heute dem Land Rheinland-Pfalz und werden vom Landesamt für Denkmalpflege verwaltet.
Text: Stefan Grathoff
Zur ausführlichen "Geschichte der Dahner Burgen und ihrer Besitzer" hier klicken
Burgfrieden auf Burg Dahn:
1288 Mai 6 Konrad III. [Mursel] von Dahn, Sohn des [Heinrich II.] Mursel (Cunrat von Tan hern Murselles sun), Johann I., Sohn des verstorbenen Friedrich II. von Dahn (Tan), Friedrich Vogt von Windstein, Anselm von den Eichen, Heinrich IV. Sumer (Heinrich der sumer) und Konrad IV., Sohn des Ulrich II. von Dahn (Tan), alle Ritter, versprechen, die Burg Dahn (burg zu Tan), den Burgberg, das Dorf Dahn und die Höfe, die am Berg zu Dahn liegen, gegen jedermann zu verteidigen, es sei Recht oder Unrecht, einander zu helfen und niemanden zum Schaden der anderen auf der Burg zu enthalten. Friedrich von Windstein und Anselm von der Eichen sollen mit den anderen Herren auf der Burg sitzen, wie der verstorbene Wolfram II. von Dahn (Tan) und die Altvorderen von Dahn miteinander auf der Burg gesessen haben. Bei Streitigkeiten sollen gemeinsame Erkundigungen über den Streitgegenstand angestellt werden. Will ein Anteilseigner seinen Anteil an der burge zu Tan verkaufen, soll er ihn zunächst seinen nächsten Erben, die er unter den Burgbewohner (uff den berge) hat, anbieten. Wenn die nicht kaufen wollen, soll er es den anderen Gemeinern uf den berge zum Kauf anbieten. Erst wenn von diesen niemand kaufen will, darf der Anteil anderweitig verkauft werden. Alle Streitigkeiten sind friedlich untereinander auszutragen. Gelingt das nicht, sind Klagen den Rittern Rudolf von Drachenfels und Gerlach von den Eichen zur Entscheidung vorzulegen. Wer deren Spruch nicht fristgerecht nachkommt, wird als "ehrlos, treulos und meineidig" bezeichnet und hat den anderen 100 Mark lötiges Silber zu zahlen. Die übrigen Gemeiner sollen gegen ihn helfen. Stirbt ein Ratmann oder ist außer Landes, ist binnen eines Monats ein neuer zu wählen. Es siegeln die Aussteller sowie auf deren Bitten die Ritter Rudolf und Anselm von Drachenfels.
Quelle: HSTA M, Grafschaft Sponheim Urkunden 63; HSTA M, Kasten blau 383/11 fol.234 (Abschrift); GLA KA, 67/1340 fol. 134-134v (Abschrift).
Literatur: Bernges 19923, S.45ff.; Dehio, Rheinland-Pfalz/Saarland 1984, S.191; Dolch/Münch 1994, S.94; Gärtner 1973, S.380ff.; KD PS 1957, S.244ff.; Kratz/Keddigkeit 1991, Kissel 1997, S. 25ff.; Lehmann 1969, S. 76, 151ff.; Pohlit 1994, S.62ff.; Remling, 1852/54, 1, S. 157, 618; 2, S.18; 369; Schultz 1987, S.40ff.; Tillmann 1958-61, S. 702.