Zu sehen ist die Burg Sooneck
Burgenlexikon - Dr. Stefan Grathoff

Kategorie: W, Hessen Zuletzt aktualisiert: 22.05.2014

Wolkersdorf

Burg südlich bei Bottendorf (Burgwald) südlich von Frankenberg / Eder

Burg Wolkersdorf soll um 1250 von den Herren von Gasterfeld bzw. einem Sohn des Heinrich von Helfenberg erbaut worden sein. Wenn Landgraf Heinrich I. die Burg 1293 vielleicht zerstört hatte, müssen die Helfenberger sie anschließend wieder instandgesetzt haben.
Ritter Eckehard von Helfenberg trug 1310/1311 seine Wasserburg Wolkersdorf dem Landgrafen Otto von Hessen zu Lehen auf (Anhalt; Henseling). Eckehard war Lehnsmann des hessischen Landgrafen, taucht aber auch mehrfach in erzbischöflichen Urkunden auf. Doch dann näherte sich Eckehard herrschaftspolitisch dem Mainzer Erzstift an. Mit Rücksicht auf den landgräflichen Lehnsherren und weil es für einen Ritter unmöglich ist, einen Erzbischof zu belehnen, griff er zum Mittel der Scheinbelehnung bzw. des Scheinverkaufs. Er übergab am 4. August 1324 die Burg einem Vertrauten des Mainzer Erzbischofs Mathias von Buchegg, dem Edelknecht Heinrich von Saulheim, mit dem Graben und den Gebäuden innerhalb der Gräben. Zugleich erteilt er diesem die Berechtigung, die Gräben, die Häuser und die Burg selbst zu erweitern und zu verbessern. Dem Erzbischof verkaufte er gleichzeitig die Hälfte des Dorfes Wolkersdorf, die Wüstung Netfe und Gramersheim samt allen anderen außerhalb der Gräben der Burg gelegenen Besitzungen. Wollte der Erzbischof bauen oder eine Stadt errichten, so wollte Eckehard ihm, wenn nötig, noch von seiner Hälfte etwas abtreten, gegen Ersatz an anderer Stelle (Vogt, Regesten Nr. 2540 = StAWü. Mainzer Urkunden 578). Wenig später verkaufte Eckehard die Burg, da er Geld benötigte oder er dazu genötigt wurde, dem Mainzer Erzbischof.
Die Taktik des Erzbischofs verfing allerdings nicht. Landgraf Otto verklagte den Mainzer 1324 wegen dieses widerrechtlichen Vergabe seiner Lehnsburg vor dem Lehnsgericht. Doch das Schiedsgericht entschied, der Landgraf müsse den Erzbischof nicht vor einem Lehngericht, sondern vor dem zuständigen Gericht in Röddenau (Anhalt S.36), in dessen Bereich die Burg stand, verklagen. Könne der Erzbischof sein Recht erweisen, solle er die Burg behalten, könne er das nicht, müsse er Schadenersatz leisten (Wenck UB 292 Nr. 295 = Vogt, RegestenNr. 2573). In Röddenau scheint keine endgültige Klärung der Eigentumsverhältnisse erreicht worden zu sein, doch es gelang dem Landgrafen, Wolkersdorf wieder näher an sich zu binden. Als im Jahr 1328 die Brüder Rudolf und Johann von Helfenberg die halbe Burg Wolkersdorf an Friedrich von Bicken (zu Kesterburg) verkauften, nahm Landgraf Heinrich alle drei am Kaufgeschäft beteiligten Herren als hessische Burgmannen in seinen Schutz (Anhalt).
Als die Burghälfte der Herren von Bicken 1389 in die direkte Verfügungsgewalt des Landgrafen Hermann kam, wollte der Mainzer Erzbischof das so nicht hinnehmen. Noch im selben Jahr eroberte Erzbischof Adolf I. von Nassau Wolkersdorf und versuchte fünf Jahre lang, mit energischen Mitteln, Einfluss auf die Umgebung der Burg, besonders die Bürger von Frankenberg zu nehmen (Anhalt). 1392 wurde zwischen dem hessischen Landgrafen und dem Erzbischof über eine Rückgabe von Wolkersdorf verhandelt (StA Marburg, Samtarchiv 46/37 (39) und Verträge mit Mainz. Vgl. Anhalt). Nach langjährigen Verhandlungen räumt der Mainzer im Jahr 1394 den Herren von Biedenfeld, die zum Zeitpunkt der Eroberung als Lehnsherren auf der Burg Wolkersdorf gelebt hatten, die Burg gegen einen angemessenen Schadensersatz wieder ein (Anhalt).
Ganz scheint der Mainzer Erzbischof seine Bemühungen um die Herrschaft Wolkersdorf nicht aufgegeben zu haben. Am 28. Juni 1400 besaß Ludwig Baldmar, der erzbischöfliche Amtmann auf der nur eine Tagesreise entfernten mainzischen Burg Jesberg, einen Sedelhof mit einem Vorwerk bei Wolkersdorf (MIB 13 fol. 189v). Doch die Bemühungen des Erzbschofs um die Herrschaft Wolkersdorf waren vergeblich. Der Streit mit Hessen wurde 1409 endgültig beigelegt. Rudolf von Helfenberg überließ auch die andere Hälfte dem hessischen Landgrafen, der damit im Alleinbesitz der Burg war (Knappe).
1477 erbaute Landgraf Heinrich III. an der Stelle der Burg ein befestigtes Jagdschloss.
Im März 1540 heiratet Landgraf Philip I. auf Schloss Wolkersdorf Margerethe von der Saale.
Das Schloss wurde zwischen 1811 und 1813 auf Veranlassung Jérome Bonapartes, des Bruders Napoleons auf Abriss verkauft. Von der Burg sind heute nur noch Mauerreste und die Wolkersdorfer Teiche übriggeblieben.

Quellen: Anhalt 35f.; Knappe 153; Henseling S. 1; Grathoff, Erzbischofsburgen S. 96, 180 und 420.

Literaturhinweis: Ernst Wenzel: Verschwundene Burgen. Schloß Wolkersdorf im Kreise Frankenberg. In: Hessenland (Marburg) 46, 1935, S.145-151; J. Henseling: Wolkersdorf am Burgwald. In: Hessenland 12, Folge 14 vom 26.7.1965.

Von: (sg)