Zu sehen ist die Burg Sooneck
Burgenlexikon - Dr. Stefan Grathoff

Kategorie: W, Mainzer Erzbischöfe, Hessen Zuletzt aktualisiert: 14.12.2007

Waldeck/Taunus

nnö Lorch/Rhein im Sauertal

Die Burg soll im 12. Jahrhundert als mainzisches Lehen zur Sicherung des "Rheingauer Gebücks" von den Herren von Waldeck erbaut worden sein (Dehio). Nach anderer Ansicht entstand sie Anfang des 12. Jahrhunerts auf Veranlassung des Rheingrafen Ludwig und wurde von den Rheingrafen den Waldeckern zu Lehen gegeben (Roser). Wie dann dieses rheingräfliche Eigen in den mainzischen Lehnshof gelangen konnte, beschreibt Roser nicht.
Erst seit ca.1200 lassen sich Herren mit dem Namen Waldeck dieser Burg zuordnen (Roser mit Beispielen). Seit 1211 sind die Herren von Waldeck mainzische Lehnsmannen (Dehio).
Die (22) Ganerben von Waldeck (darunter die Marschälle von Waldeck, die Waldbott von Waldeck und die Stumpf von Waldeck) gelobten 1315 (Erstnennung der Burg) niemanden auf ihrer Burg Waldeck bei Lorch zum Schaden des Mainzer Erzbischofs Peter zu enthalten, auch wenn er als Freund des Erzbischofs darum bitten sollte. Haben sie dagegen selbst Forderungen an Mainz, dürfen sie sich zusammen mit ihren Helfern bis zur Erlangung ihres Rechtes von der Burg aus auch gegen Mainz behelfen (Vogt, Regesten 1780). 1333 beschließen die Gemeiner eine Abgabe von 5 Mark zu Gunsten der Burg und vereinbaren, keine Burganteile zu verschleudern (Roser). Die Gemeiner zu Waldeck gelobten 1338 dem Erzbischof Balduin von Trier und dessen Stift, zum Dank für die Gunst, die er ihnen erwiesen hatte, ihm aus der Burg keinen Schaden zuzufügen, noch zufügen zu lassen; es sei denn, dass ihnen offenes Unrecht geschähe. Sie betonen, dass Burg Waldeck mainzisches Lehen sei und sie jegliche Rechtshändel vor dem erzbischöflichen Gericht auszutragen hätten. Im fall eines Krieges oder eines Streits zwischen Mainz und Trier, seien sie verpflichtet, den Mainzer auf der Lehnsburg zu enthalten. Darüber hinaus aber versprachen sie niemanden auf Waldeck zu enthalten oder beholfen zu sein (Otto, Regesten 4122).
Die Burg blieb bis zum Ende des Kurstaates mainzische Lehnsburg. Noch im 18. Jahrhundert wurden die Freiherren von Breidbach, die Erben der Waldecker, vom Erzbischof mit der mittlerweile verfallenden Burg belehnt. Von der einst ausgedehnten Anlage mit Halsgraben sind nur noch einige Mauerteile von Gebäuden und der Brunnen erhalten.  

Quelle: Roser, Burg S. 17ff.; Knappe S. 501; Dehio, Hessen; S. 577; Lotz S.420.

Literaturhinweis:
Wolfgang Klötzer: Der Waldecker Burgfrieden. In: Nassauische Annalen 78 (1967), S.62-74.

Von: (sg)