Zu sehen ist die Burg Sooneck
Burgenlexikon - Dr. Stefan Grathoff

Kategorie: W, Rheinland-Pfalz Zuletzt aktualisiert: 14.12.2007

Wachenheim/Pfrimm

Burg w Worms. Die ursprüngliche Burg Wachenheim (Unterschloss) stand nordwestlich neben dem heutigen Schmiedemuseum (früher Dorfschmiede), die Oberburg wurde später unmittelbar an der heutigen Hauptstraße errichtet.

Die Besitzverhältnisse auf den beiden Wachenheimer Burgen sind zuweilen verwirrend. Nach Würth soll es eine dritte Burg des Trierer Erzstiftes im Bereich des Romberger Hofes gegeben haben, doch diese lässt sich weder archäologisch noch archivalisch nachweisen. Die von Würth angeführten Argumente lassen sich ohne weiteres eindeutig auf jene Burg beziehen, die seit 1324 bzw. 1336 in eine pfalzgräfliche und eine kurtrierische Hälfte geteilt war. Als seit ca. 1480 bei dem alten Unterschloss ein neues Oberschloss entstand, wurden die einzelnen Teile des Gesamtanlage gleichzeitig von verschiedenen Familien bewohnt.
Das Entstehungsdatum der Burg Wachenheim ist unbekannt. Ob die Nennung des ersten Ritters Dietz von Wachenheim im Jahr 1242 schon auf die Existenz einer Burg hinweist, ist unsicher. Als Pfalzgraf Ludwig II. am 14. Juni 1278 Graf Emich IV. von Leiningen-Dagsburg zum Burgmann in Wachenheim bei Alzey ernannte, könnte sich dessen Dienstpflicht auf den Ort bezogen haben. Erst am 20. Juli 1324 wird die Burg Wachenheim genannt, als Ritter Dietz von Wachenheim den ihm gehörenden Teil der Burg Wachenheim dem Pfalzgrafen Adolf zu Lehen auftrug. Die andere Burghälfte bewohnte damals Gerhard von Wachenheim mit seiner Ehefrau Elisabeth. Die beiden trugen ihren Eigenanteil am 29. September 1336 dem Trierer Erzbischof zu Lehen auf. Damit war ein Teil der Burg pfälzisches, ein anderer Trierer Lehen, ein dritter Teil war weiterhin wachenheimisches Eigen.
Den Trierer Lehnsanteil bewohnten 1375 Ritter Hugo und Volkmar Schotten von Wachenheim. Erzbischof Kuno stimmte der weiblichen Erbfolge mit der Pflicht der Vermannung zu und räumte den Ehefrauen der beiden die Burg als Wittum ein.
Am 22. Januar 1439 wird ein Nachkomme, Volkmar Schott von Wachenheim, in diesem Burgteil bestätigt. Ihm wurde das Recht eingeräumt, das Lehen auch an eine Tochter weitergeben zu dürfen. Als Schott offensichtlich kinderlos starb, belehnte der Trierer Erzbischof am 26. Februar 1445 den Grafen Hesso von Leiningen mit der halben Burg. Graf Hesso unterverlehnte sein Lehen an einen Herrn von Randeck. Dieser war mit einer Schwester des Hans und Dietz von Wachenheim verheiratet und überließ ihnen im Jahr 1451 mit Einverständnis des Erzbischofs das Lehen.
Der pfalzgräfliche Burgteil wurde von Edelknecht Volkmar Schott von Wachenheim bewohnt. Im Jahr 1392 schloss er mit Pfalzgraf Ruprecht I. einen Burgfrieden. Grund des Vertrages war, dass im Zusammenhang der Fehde Emichs von Leiningen und Kurpfalz gegen den schwäbisch-rheinischen Städtebund Truppen des Pfälzers Burg Wachenheim eingenommen hatten. Man ließ die Wachenheimer 1394 erst wieder auf die Burg, nachdem die Brüder Dietz d.A. und Dietz d.J. von Wachenheim ihren Burganteil dem Pfalzgrafen Ruprecht II. zu Lehen aufgetragen und als Offenhaus zur Verfügung gestellt hatten. Erlent, die Mutter der Brüder und ihr Schwager Konrad Kolb von Wartenberg, beide Ganerben und Gemeiner auf Wartenberg, besiegelt die Urkunde ebenfalls. Damit war der Pfalzgraf im Besitz der gesamten Burghälfte.
1433 erhielt Gerhard von Wachenheim das pfalzgräfliche „Burgel“ zu Wachenheim als Mannlehen. Der Edelknecht Hans von Wachenheim bewittumte mit Zustimmung seines Bruders Dietz am 9. September 1444 seine Ehefrau Agnes, Tochter des Rudolf von Alben gen. Solzbach, u.a. mit der pfalzgräflichen Lehenshälfte. Mitsiegler der Urkunde war auch der Mitgemeiner (?) Philipp von Udenheim.
Am 26. September 1452 erhielt Peter von Wachenheim für die unmündigen Kinder seines verstorbenen Bruders Gerhard, nämlich Gerhard, Peter und Philipp das pfalzgräfliche „Burgel“. Am 21. März 1453 bekam Hans von Wachenheim, Sohn des Diez, von Pfalzgraf Friedrich I. das Schloss als Mannlehen für sich und seine Brüder Dietz, Gerhard und Peter, Druschel und Sifried.
Die Trierer Burghälfte ging nach dem kinderlosen Tod Hessos von Leiningen 1467 an Graf Emich VII. von Leiningen-Hartenburg. Nach dem Tod der Margarethe (+ 1470), der Schwester und Erbin Graf Hessos, kam der Burgteil 1471 über deren Ehemann an die Linie Leiningen-Westerburg. Mit diesem Besitzwechsel mochte sich – so Würth (Würth, Wachenheimer Burgen S.86) - Pfalzgraf Friedrich I. (1452-1476) offensichtlich nicht abfinden. Er soll die Burg besetzt und den trierischen Anteil demoliert haben.
Nach der mutmaßlichen Zerstörung eines Teils der alten Burg kam es kurz nach 1471 zum Neubau jener Burg, deren Wohnturm noch heute zu erkennen ist (Oberschloss). Neben dem halben Unterschloss ging das gesamte Oberschloss vom Pfalzgrafen zu Lehen, die Trierer Lehnsrechte an der anderen Hälfte des wohl bald wieder reparierten Unterschlosses bestanden bis zum Ende des alten Reiches fort. Hans und Dietz von Wachenheim teilten am 1. August 1483 das Schloss Wachenheim und einigten sich auch über die Verteilung der Burglehen, des Backhauses sowie der Zehnten und Gefälle in den zugehörigen Ortschaften. 1525 wurden die beiden obersten Geschosse des Wohnturms aufgesetzt.
Welche der zahlreich belegten Familien in der Folge die alte Burg (Unterschloss) und die neue Burg (Oberschloss) bewohnten, lässt sich im Einzelfall nicht klären. 1505 residierte Hans von Wachenheim auf dem Schloss, 1508 bestätigte der nunmehr mündige Gerhard von Wachenheim, Sohn des Gerhard, den Lehensempfang des „Burgels“ (Unterschloss?) von Pfalzgraf Ludwig.
Teile der Burg Wachenheim kamen an die Herren von Rüdesheim. Am 5. April 1541 teilten Endres von der Leyen, Ehemann der Barbara, Tochter des verstorbenen Melchior von Rüdesheim, und Marie, Witwe des Vogtes von Hunolstein, einzige Tochter des Johann Hilchen von Lorch und der verstorbenen Dorothea geb. von Rüdesheim, Schwester der Barbara, das Rüdesheimer Erbe. Es wurde u.a. bestimmt, Schloss Wachenheim, das augenblicklich nicht geteilt werden konnte, gemeinsam zu verwalteten. Am 15. April 1542 erhielt Johann Hilchen von Lorch durch Los das Schloss Wachenheim nebst Zubehör zugeteilt. Er musste Endres von der Leyen 1.500 Gulden Entschädigung zahlen und die 500 Gulden ersetzen, die dieser für Reparaturen am Schloss bisher ausgegeben hatte. Zu Lebzeiten seines Schwiegervaters Melchior hatte er auf Schloss Wachenheim gewohnt. Doch nach einer Beschwerde des Endres gab Johann Hilchen am 7. Juli 1543 das Schloss zurück. Endres erstattete das Geld und versprach, beim Lehnsherrn Kurfürst Friedrich von der Pfalz die Mitbelehnung für Johannn Hilchens Tochter Marie zu erwirken. Die förmliche Besitzeinweisung des Endres fand am 4. April 1545 statt. Am 2. März 1547 wurden Marie und ihre Erben in die kurpfälzischen, kurtrierischen und sponheimischen Lehen einbezogen. Die Hunolsteinerin erhielt das Vorkaufsrecht auf Schloss Wachenheim.
Am 7. Februar 1560 wurden Hans Jakob von Wachenheim und sein Vetter Hans Martin von Wachenheim von Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz mit dem „Burgel“ (Unterschloss?) belehnt. Dies ist das letzte Mal, dass die Herren von Wachenheim auf ihrer Stammburg erwähnt werden. Am 13. Oktober 1561 wohnte Friedrich von der Leyen im pfalzgräflichen Teil des Unterschlosses.
Am 6. April 1564 wird -  nach dem Tod Melchiors von der Leyen - Johann Vogt von Hunolstein von Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz als ein Vormund der Kinder Melchiors mit Schloss Wachenheim belehnt. Johann Vogt sowie Johann von der Leyen verpfändeten im Jahr 1575 als gemeinsame Vormünder Schloss und Güter zu Wachenheim an Heinrich von Gabsheim und dessen Ehefrau Marie, geb. von Koppenstein. Am 31. November 1580 belehnte Kurfürst Ludwig von der Pfalz die drei Söhne Johann Vogts und die sechs Nachkommen Melchiors mit dem Schloss Wachenheim. 1612 verkaufte Hans Wolf von der Leyen das pfalzgräfliche Lehnsschloss nebst anderen Gütern für 25.000 Gulden an Hans von Rodenstein, Amtmann zu Gernsheim.
Unter den Besitzungen der Landschaden von Steinach tauchen 1470 auch Burg und Dorf Wachenheim auf. Nach Würth sind Teile des Schlosses bereits 1450 an die Landschaden gekommen. Gegen 1570 starb nach Würth der letzte Landschad. Seine Witwe Barbara heiratete Heinrich von Morschheim. Auf diesem Weg ging ein Teil des Schlosses in den Besitz der Herren von Morschheim über. Nach dem Aussterben dieses Geschlechts gegen 1632, saß 1669 der Burggraf Wolfgang Adolf von Carben aus Friedberg im Morschheimer Lehen. 1705 erneuerte Erzbischof Hugo von Trier den Grafen Christoph und Georg von Leiningen-Westerburg den Lehnsbrief für den kurtrierischen Teil des Unterschlosses. Er blieb bis zu den Revolutionskriegen Ende des 18. Jahrhunderts bei Leiningen-Westerburg, die ihre Lehnsburgen stets weiterverlehnten bzw. verpachteten. Am 4. August 1706 verkauften Freiherr R. A. von Wrede, seine Gemahlin Amalie, sowie deren Mutter Margaretha Luise von Schmidtburg-Plesse, u.a. ihre Rechte am Unterschloss an General Friedrich Casimir von Bettendorf und dessen Frau Anna Barbara für 10.000 Gulden.
Am 3. September 1732 heiratete die Besitzerin des Oberschlosses, Luise von Carben geb. von Degenfeld, den Generalmajor Adolf Ludwig Eberhard von Botzheim.
Am 7. Mai 1755 verkauften Maria Anna von Bettendorf und ihr Gatte Johann Friedrich Jett von Münzenberg, das Unterschloss an Freiherr Anton Günther von Harling und dessen Ehefrau Pollyxena, geb. von Gabsheim zu Kirchheimbolanden, für 38.400 Gulden. Da von Harling den Kaufvertrag nicht erfüllte, wurde das Gut am 24. März 1781 der Frau des Geheimrates von Zwierlein zu Braunfels abgetreten, die es aber bereits am 17. Juli 1782 der Witwe des Geheimrates von Botzheim, geb. Freiin von Greck zu Kochendorf, abtrat. Nach einer Erbteilung der Botzheimer Güter im Jahr 1789 erhielt Friedrich Wilhelm von Botzheim das Oberschloss, seine Schwester Elisabeth Wilhelmine Charlotte das Unterschloss.
Friedrich Wilhelm von Botzheim musste sein Erbe 1819 aus finanziellen Gründen an das Handelshaus Daniel und Karl Kerf in Kreuznach verkaufen. 1825 kaufte Friedrich Wilhelm Steeg aus Frankfurt das (ganze?) Oberschloss für 80.000 Gulden.
Am 21. April 1837 veräußerte Frau von Kinkel, geb. von Botzheim, das Unterschloss samt Zubehör für 60.000 Gulden an das Handelshaus Dael in Mainz. 1888 erwarben Philipp Rauschkolb und Ehefrau Charlotte geb. Weyer von Karl Paetz die westliche Hälfte des ehemals von Kinkelschen Herrensitzes für 10.000 Mark.
1889 verkaufte die Witwe Julie Valerie Steeg Witwe das Oberschloss mit dem zugehörigen Gut an Gutsbesitzer Jakob Heinrich Stauffer und seine Gemahlin Margareta geb. Schilling aus Ibersheim für 232.000 Mark. Nach dessen Tod 1925 kam das Anwesen auf dem Heiratsweg in den Besitz von Karl Lüll und in der Folge zunächst an Hans Lüll (1943) und schließlich 1976 an die heutigen Besitzer Hans und Lotti Lüll.

Burgfrieden der Burg Wachenheim

Der Edelknecht Volkmar Schotten von Wachenheim schloss am 24. März 1392 in Heidelberg einen Burgfrieden mit Pfalzgraf Ruprecht I. für die gemeinsame Burg Wachenheim. Der Burgfrieden sollte so weit gelten, wie man zweimal hintereinander (mit zwein schußen nach einander, do ein schuß ußget, der andere an der stat an zu gen) mit einer Armbrust schießen konnte, die ein Mann mit einem Fuß zu spannen vermochte. Innerhalb des Geltungsbereichs durfte das Hab und Gut des Volkmar unter keinen Umständen beeinträchtigt werden. Sollte dies doch geschehen, musste der Pfalzgraf, sobald er von einem Übergriff erfuhr, die Angelegenheit binnen 14 Tagen in Ordnung bringen. Innerhalb des Burgfriedens mussten der Pfalzgraf und seine Amtleute den Folkmar und seine Erben nach bestem Vermögen schützen und schirmen. Wollte der Pfalzgraf jemanden auf seinem Burgteil enthalten, musste er dies dem Volkmar und dessen Pförtner und Torknecht ankündigen und den Betreffenden den Burgfrieden schriftlich beschwören lassen. Das Enthaltungsrecht erlosch mit Beendigung der Feindseligkeiten nach Jahr und Tag. Feinde Folkmars durften den pfalzgräflichen Burgteil nicht betreten. Geschah dies unabsichtlich oder unwissentlich, musste der Pfalzgraf, sobald ihm dies bekannt wurde, diesen Feind sofort (zu stunt) der Burg verweisen, die Ausgewiesenen durften Folkmar dann 24 Stunden (einen tag und eine nacht) keinen Schaden zufügen. Waren der pfalzgräfliche Amtmann oder Mitglieder der pfalzgräflichen Familie auf der Burg, mussten sie den Burgfrieden ebenfalls schriftlich beschwören. Jeder Anteilseigner durfte auf seinem Burgteil nach Belieben bauen und Befestigungen anlegen. (HSTA Mü I, Rheinpfälzer Urkunden Nr. 2776 = Würth, Urkunden S. 92f.)

Quelle: Würth, Heimatbuch Wachenheim; Würth, Wachenheimer Burgen..Romberger Hof; Würth, Wachenheimer Burgen – das Ober- und Unterschloss; Bronner 1933, S. 35f.; Wörner, Chronik der Pfarrei von Wachenheim S. 87; Wörner, Ortsgeschichte Wachenheim; Wittek, Gotische Wohntürme S. 86-87; Wittek, Wachenheimer Burgen ; Langendörfer 1971, S. 159.

Von: (sg)