Suche im Burgenlexikon
Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein.
Nach Kategorien:
Nach Alphabet:
Kategorie: Z, Mainzer Erzbischöfe, Pfalzgrafen bei Rhein, Baden-Würtemberg Zuletzt aktualisiert: 13.12.2007
Zwingenberg am Neckar
Die Burg, die wohl Anfang des 13. Jahrhunderts errichtet wurde, erscheint erst 1326 in den schriftlichen Aufzeichnungen. Die Herren von Zwingenberg werden jedoch wird bereits 1253 mit "Wilhelminus de Tvingenberc" erstmals erwähnt und sind bereits 1315 als Verbündete des Mainzer Erzbischofs belegt. Der Mainzer Erzbischof versuchte in der Folgezeit, sowohl Burg Zwingenberg auf seiner Seite zu halten, als auch im benachbarten Ober-Schefflenz einen Stützpunkt zu gewinnen.
Die Zwingenberger waren ein streitbares Geschlecht und sind für ihre zahlreichen Fehden bekannt. Zur Finanzierung ihrer herrschaftspolitischen Unternehmungen errichteten sie eine Zollsperre für die Neckarschifffahrt auf.
Daraufhin ließ Erzbischof Heinrich zwischen August 1338 und November 1339 in Sichtweite der Burg Zwingenberg/Neckar die Zwingburg Fürstenstein erbauen, um seine unbotmäßigen Dienstleute in ihre Schranken zu weisen (Otto, Regesten 3264 und 3265). Der Pfalzgraf, der ebenfalls Besitzansprüche auf Zwingenberg erhob, wollte eine sprichwörtliche Verbauung seiner Rechte nicht ohne weiteres hinnehmen. Er sah in der Errichtung des Fürstensteins eine Verletzung bestehender Bündnisartikel: Da Zwingenberg sowohl pfalzgräfliches als auch erzstiftisches Offenhaus sei (Otto, Regesten 4142 und 4240), bedürfe es keiner Gegenburg und der Fürstenstein müsse demzufolge abgebrochen werden. (Otto, Regesten 4454 und 4455) Der Erzbischof hielt dem entgegen, dass die Errichtung der Burg in den Urkunden und Bündnissen bisher nicht beanstandet worden sei. Sie diene ohnehin nur dazu, unrechte Gewalt und willkürlichen Raub abzuwenden. Somit bestehe keine Veranlassung, sie wieder zu entfernen; im übrigen hätten die Pfalzgrafen weiterhin ungehinderten Zutritt zur Burg, denn als dortigen Ganerben stehe ihnen das Öffnungsrecht gewohnheitsrechtlich jederzeit zu. (Otto, Regesten 4531).
1340 wurde der schwelende Streit zwischen Erzbischof Heinrich und den Pfalzgrafen Ruprecht d.Ä. und Ruprecht d.J. gesühnt. Es wurde bestätigt, dass die Herren von Zwingenberg Dienstleute des Mainzer Stiftes seien. Somit sei die erzbischöfliche Zwingburg errichtet worden, um offene Gewalt abzuwehren. Der Erzbischof sei demnach nicht verpflichtet, sie abzureißen. Die Pfalzgrafen könnten sich der Burg Zwingenberg als ihr gemein offen haus jederzeit bedienen (Otto, Regesten 4536). (Gleichwohl wurde Burg Fürstenstein bald wieder niedergelegt).
Es gelang den Mainzer Erzbischöfen nur scheinbar, die Zwingenberger wieder ganz auf ihre Seite zu ziehen: Im Jahr 1357 verbanden sich die Herren von Zwingenberg mit Erzbischof Gerlach auf ewige Zeiten, außer gegen Kraft von Hohenlohe, von dem die Burg zu Lehen rührt (Vigener, Regesten 853). Auch die Brüder Konrad d.A. und Konrad von Uissigheim, Eberhard von Ranneberg, sämtlich Edelknechte, die ein Viertel der Burg Zwingenberg gekauft hatten, verbaden sich im Januar 1362 mit dem Erzbischof gemäß der Vorgabe der Herren von Zwingenberg aus dem Jahr 1357 (Vigener, Regesten 1462).
Doch die störenden Umtriebe der Zwingenberger hielten an. Dies veranlasste 1364 schließlich den Pfalzgrafen aus Heidelberg und den Mainzer Erzbischof, die beide ihre Rechte in der Gegend bedroht sahen, eine Genehmigung bei Kaiser Karl IV dafür einzuholen, die "landschädliche" Burg der Zwingenberger erobern und schleifen lassen zu dürfen. Nur wenn der König, als Oberhaupt des Landfriedens, eine als landschädlich erkannte Burg "von Reichs wegen" zerstören ließ, konnte der Burgbesitzer nach der Vollstreckung dieses Urteils enteignet werden. Burg und Burgplatz fielen dem Reich zu und der König konnte frei über sie verfügen. So geschah es in Zwingenberg. Die Burg wurde erobert und vom König dem Pfalzgrafen und dem Mainzer Erzbischof überlassen.
Im Oktober 1364 kauften Pfalzgraf Ruprecht und Erzbischof Gerlach die fehlenden Besitzteile auf, so etwa den des Ritters Konrad Rüdt, der ihn seinerzeit von Wiprecht von Zwingenberg gen. Nase gekauft hatte. Der König als Burgeigentümer erlaubte dem Pfalzgrafen und dem Erzbischof, die Burg gemeinsam wieder aufzubauen (Vigener, Regesten 1866). Im April 1365 erneuerte Kaiser Karl IV. seine Burgbauerlaubnis (Vigener, Regesten 1940). So wurde die Reparatur von Ringmauer, Türmen und Pforten begonnen.
Als Pfalzgraf Ruprecht dann Deutscher König wurde, belehnte er 1403 die Herren Hans und Eberhard von Hirschhorn mit der Burg. Von erzstiftisch-mainzischen rechten ist keine Rede mehr. Die Herren von Hirschhorn vollendeten den Bau nach ihren eigenen Vorstellungen.
Als das Rittergeschlecht mit Friedrich von Hirschhorn 1632 erlosch, begann ein hundertjähriger Erbfolgestreit. Mitte des 18. Jahrhunderts übernahm Kurpfalz das Schloss. Nach der Auflösung des pfälzischen Kurstaates im Zuge des Einmarsches französischer Revolutionstruppen Ende des 18. Jahrhunderts erwarb Großherzog Carl Friedrich von Baden-Zwingenberg die Anlage für 300.000 Gulden. Seine Nachfahren sind heute noch Eigentümer des ansehnlichen Schlosses.
Information
Markgräfl. Badisches Forstamt
Schloß Zwingenberg
69439 Zwingenberg
Tel. (06263) 211
Quellen: Demandt, Hessen 239; Grathoff, Erzbischofsburgen; Irschlinger S.10-13; Schaab, Bergstraße S.257; Humpert 26f.
Literaturhinweise:
Julius Naeher: Die Burg Zwingenberg im Neckartal. Karlsruhe 1885. G. H. Krieg von Hochfelden: Die Veste Zwingenberg am Neckar. Frankfurt 1843.