Schenllnavigation
1. Einführung
2. Weltliche Herrschaft
3. Umfang der Rebflächen
4. Art der Weineinkünfte
5. Das Personal
6. Weinabsatz und Handel
7. Bedeutung des Weins
8. Zusammenfassung
9. Exkurs: Bauernkrieg
10. Tabellen
11. Abkürzungen
12. Fußnoten
13. Literaturverzeichnis
6. Weinabsatz und Handel
6.1. Zur Qualitätsabstufung der Andlauer Weine
Eine Unterscheidung zwischen guten und schlechten Weinen (FN 319) war schon der Gründerin der Abtei Andlau, Richardis, geläufig. Sie bestimmte in den Klosterstatuten, daß nur der beste Wein (de optimo vino) für das Meßopfer Verwendung finden sollte (FN 320). Dieser Wunsch nach einem ausgewählten Wein für den Gottesdienst und wohl auch für den Privatgebrauch der Abteiinsassen war mit entscheidend dafür, daß die Abtei einen kleinen Anteil der Rebfläche im wirtschaftlich wenig lukrativen Eigenbau bewirtschaftete. Dies galt auch im 16. Jahrhundert unverändert. Im Jahr 1547 wurde der Schaffner angehalten, für den von ihm zu liefernden Meßwein nur guth frischen wein zu nehmen (FN 321). Auf den abtei-andlauischen Weinäckern wurde Weiß- und Rotwein angebaut. In Andlau selbst und in (Mittel-)Bergheim ist der Anbau von Rotwein bereits im 14. Jahrhundert bekannt (FN 322). Zu Beginn des 16. Jahrhunderts sind rote Trauben in Andlau, (Mittel-)Bergheim, Barr, Heiligenstein, Eichhofen, Zell/Nothalten, Blienschweiler und Reichsfeld/Bernhardsweiler belegt. Auch bei den Zins- und Zehntweinen, war stets ein Rotweinanteil vertreten (FN 323). Obwohl nicht in jedem Fall bei der Nennung von Weinmengen entsprechend unterschieden wurde, läßt sich aus der Vielzahl der angegebenen Rotweinmengen feststellen, daß im Durchschnitt der Anteil des Rotweines am Gesamtweinertrag im gesamten 16. Jahrhundert etwas weniger als 10 % betrug. In einem Brief der Äbtissin Maria Magdalena Rebstock (1570-1610) an Bernhardt Secleher taucht der Lampenwein (FN 324), der eine grosse Traubenart mit dickhäutigen hellblauen Beeren beschreibt (FN 325). Eine weiteres Unterscheidungskriterium in den Andlauer Rechnungsbüchern war die Abgrenzung des firnen Weins (furn win) vom neuen Wein (nuw win) (FN 326). 1520/1521 wird darüber hinaus in diesem Zusammenhang noch ein "alt firn win und ein rotwin vom herbst" unterschieden (FN 327). Eine Differenzierung einzelner Rebsorten wie fränkischer und hunnischer Wein wurde im andlauischen Sprachgebrauch jedoch nie vorgenommen. Auch der Riesling, der seit 1477 im Elsaß bekannt ist, läßt sich in Andlauer Weinäckern nicht nachweisen (FN 328). Von den drei bei Médard Barth genannten Rebsorten, einer gemeinen, einer mittleren und einer Edelsorte, wird in den Andlauer Quellen nur die Edelsorte erwähnt. In einem Zinsverzeichnis des späten 14. Jahrhunderts wird die Andlauer Weinbergslage zu den obersten hursten nebst dem hagen genannt, in der ein Ohm edels wines gelesen wurde (FN 329). 1366 wird der Verkauf eines vini albis nobilis beurkundet (FN 330). Und auch im 15. Jahrhundert wird nur die Edelsorte genannt. In einem Streit zwischen der Abtei Andlau und dem Kloster Etival verpflichteten sich die Abteidamen 1437, jährlich 15 Ohm guten Rotweins (vini rubei boni) zu entrichten (FN 331). Im 16. Jahrhundert tauchen auch andere Weinbewertungen auf. Im Jahre 1503/1504 werden ein drigen schurberg und einen drunck win erwähnt (FN 332). 1520/1521 wird die Bezeichnung ringwein genannt (FN 333). 1504/1505 wird von einem ban win gesprochen, wobei hier wohl kein Qualitätsmerkmal, sondern ein Wein angesprochen ist, für den durch Bann ein Veräußerungsmonopol bestand (FN 334). Auch der 1511/1512 neben dem new win und furn win genannte harung und meyen win kennzeichnet wohl eher einen bestimmten Abgabetermin (FN 3350). Dagegen wird im Jahr 1547 offensichtlich eine qualitative Unterscheidung vorgenommen, wenn der fi(u)llwein und der ablosswein erscheinen (FN 336). Im Jahr 1580 wird nochmals der Trink- und Füllwein genannt. Die Abtei gab Wein ab, um drünckhwein darauß zu machen und umgekehrt erhielt die Abtei Rotwein, den sie offensichtlich verbessern wollte, und gesündt drinckhwein darauß zu machen (FN 337) gedachte. Auch von fillwein ist die Rede, der aus dem Vorjahr noch im Abteikeller verblieben war (FN 338). In den abtei-andlauischen Weinäckern wurde demnach auf eine gute Qualität des Weines, vor allem für spezielle Anlässe, Wert gelegt. Für dessen Anbau waren die eigenbewirtschafteten Weinberge besonders gut geeignet. So ist es nicht verwunderlich, daß der Andlauer Wein im 16. Jahrhundert bei Weinkennern hoch geschätzt war (FN 339). Der gute Ruf des Abteiweins drang bis zu Kaiser Karl V. (1519-1556) vor (FN 340). Und im Jahr 1571/1572 vermerkte der Schaffner, daß die Mehrzahl der Leute, die von der Abtei Wein empfingen auf Andlauer Wein bestehe, während sie die Reben aus Scherweiler oder Blienschweiler ablehnte (FN 341). Die kurze Lagerfähigkeit mittelalterlicher Weine (FN 342) bedingten einerseits den Zwang zu schnellem Verkauf bzw. Verbrauch, andererseits auch zur Haltbarmachung des Weins durch chemische Verfahren. Zu diesem Thema fehlen zwar bis ins 16. Jahrhundert hinein für den Bereich der Abtei jegliche Quellen (FN 343), das im 12. Jahrhundert gefertigte Reliefbild an der ehemaligen Abtei- und heutigen Pfarrkirche zu Andlau zeigt aber, daß Manipulationen am Wein bzw. am Faß durchaus bekannt waren (FN 344). Auch das Verbot der Stadt Straßburg im 15. Jahrhundert, Schwefel, weyteschen und Kalk in den Weinfässern zu benutzen, um die Güte des Weins zu beeinflußen, zeigt, daß die Verwendung chemischer Stoffe nicht nur gängig, sondern auch weit verbreitet war. Denn wer in Straßburg gegen die vorgegebenen Bestimmungen verstieß, mußte mit der Beschlagnahmung seines Weins und einer Strafe an Leib und Gut rechnen. Das Mandat wurde nicht nur in Andlau sondern auch in vielen anderen Orten verkündet (FN 345). In den andlauischen Quellen findet sich nur ein Beleg, der auf eine Rebkrankheit hinweist, die die Qualität des Weines entscheidend beeinflussen konnte. In einem Brief vom 24.10.1571 an den Straßburger Bischof Johann von Manderscheid-Blankenheim (1569-1592) ist von den Rebpocken die Rede, die einige Abteiweinäcker heimgesucht hatten. Es wurden zwei Spezialisten herbeigerufen, die der Rebkrankheit mit geeigneten Mitteln (mit irer genanter rebpocken halber handlung) entgegentreten sollten (FN 346). Eine Spezialität aus dem Elsaß, das Feuern des Weins (FN 347), war auch in Andlau bekannt. Schon Barth hat darauf hingewiesen, daß das Verfahren Wein am Feuer zu erhitzen, um ihn recht lange süß zu erhalten, in Andlau Usus war (FN 348). Allerdings findet sich nur ein Hinweis, der dieses Verfahren erwähnt (FN 349). In der Abteirechnung des Jahres 1500/1501 wird unter den als vertrunken bzw. zu Zins weggegebenen Weinen eine Menge von 6 ½ Fudern gebrantem win erwähnt, die under den drußen verbrent worden waren (FN 350). Der Hinweis, daß dem Gabriel Flachen 1576/1577 insgesamt 2 ß, 4 d gezahlt wurden, um Wein zu brennen (FN 351), deutet dagegen eher auf die Branntweinherstellung hin.
6.2. Eigenverbrauch und Schankrecht
Schon zu Zeiten der Gründerin der Abtei, Richardis, wurde ein Teil des Weines für das Meßopfer verwendet (FN 352). Doch nicht nur für die Liturgie, sondern auch für die privaten Bedürfnisse der Abteiinsassen war stets ein Teil des Weines reserviert. Der Eigenverbrauch der Abtei läßt sich im 16. Jahrhundert nur ansatzweise bestimmen, da die Menge der Weine, welche die Abteileute für die eigenen Bedürfnisse brauchte, meist mit denen der zu Zins weggebenen oder anderweitig vergabten Weine vermischt wurde. Unter den mehr als 88 Fudern Weiß- und Rotwein, die im Rechnungsjahr 1500/1501 als vertrunken bzw. als zu Zins und Gülte weggeben bezeichnet wurden, befanden sich 12 Fuder, die in der Abtei selbst (uff der epptig und da hindenn mit dem frowen) verkostet (verdrenckt), 12 ½ Fuder, die dem Gesinde überlassen sowie 8 Fuder und 11 Ohm, die den Arbeiter bei der Weinlese gereicht wurden bzw. für andere Anlässe, genannt sind die Festtage Sankt Richardistag und St. Peter und Paul, Verwendung fanden (FN 353). Auch die Leutpriester in Walff, Blienschweiler, Zell und Nothalten, Ittersweiler und von St. Fabian erhielten Wein, ebenso die Domherren in Straßburg und etliche geistliche und weltliche Herren, unter ihnen die Äbtissin von Hohenburg, der Abt von Gengenbach und von Steffin sowie der Dinghof von Finstingen. Weinrationen erhielten auch der Klosteradvokat, der Schulmeister, verschiedene Merker, Förster, Erntehelfer und bestimmte Handwerker als Beigabe oder Bestandteil ihres Lohns, wie auch verschiedene Angestellte der Abtei. Andere Weinmengen wurden als Zinsschuld weggegeben Im Jahr 1502/1503 ist erneut Wein aufgeführt, der als Ausschank an besonderen Festtagen, als Zuwendungen an die beiden Kirchen St. Andreas und St. Fabian, an die Kirche in Walff sowie an verschiedene kirchliche Institutionen in Straßburg abgegeben wurden (FN 354). Offensichtlich wurden zu festlichen Anlässen besondere Trinkstuben (drinke stuben) geöffnet, deren Betreten den Abteileuten selbst verwehrt und nur für auswärtige Gäste zugelassen war (FN 355). Ein freies Schankrecht wurde der Abtei stets von den Herren von Andlau bestritten (FN 356). Das Schankrecht spielte mit in den großen Zehntstreit hinein, der sich auch im Bereich des Marktrechtes und der daraus fließenden Gebühren niederschlug. Kaiser Friedrich IV. (1440-1493) bestätigte 1442 zwar die Privilegien und Reichslehen der Abtei (FN 357), verlieh aber wenig später den Herren von Andlau das Schankrecht in Andlau (FN 358). In der Urkunde heißt es: "[...] also wer under in daselbs ze Andelo wein zum zaphen schenckhen will, daz der von ainer am vier mass ze ungelt geben sult, wer auch wein sunst da verkaufft oder von dann fert, daz der den zol, das ist, daz yede haunt von ainem fuder weins zwen schilling gegen sulle" (FN 359). Wollte die Abtei also Wein ausschenken, hätte sie Ungeld bezahlen müssen, eine Abgabe, von der die Abtei eigentlich befreit war (FN 360). Im Jahr 1469 führte der Streit sogar zu Handgreiflichkeiten. Eberhard von Andlau verwehrte der Priesterschaft den verbrieften freyen wein schanckh, zog einem der Kirchenmänner von seinem Faß einen Reifen herab und brachte es so zum Auslaufen. Doch die Priester behielten die angestammte Schankerlaubnis (FN 361), wenngleich 1472 Kaiser Friedrich IV. (1440-1493) sein Privileg von 1442 gegenüber den Herren von Andlau bestätigte, ihnen Zoll und Ungeld in Andlau zusprach und das Recht zur Einziehung des zehnten auf die beiden Dörfer Ittersweiler (Itelsweiler) und Diebolsheim (Thubolezheim) ausdehnte (FN 362).
6.3. Weinhandel und Preise
Was an Wein nicht vertrunken oder als Zins bzw. Schenkung fortgegeben wurde, wurde auf den regionalen Märkten verkauft bzw. den nach Andlau kommenden Weinhändler angeboten. Was dann noch an Wein übrig blieb, wurde in den Abteikellern für die kommenden Jahre eingelagert. Die Abtei organisierte den Vertrieb ihrer Weine nur an wenigen Plätzen. Neben dem Markt in Andlau (FN 363) und in Straßburg erscheinen auch einige Märkte in benachbarten Gemeinden, genannt werden 1500/1501 etwa Zabern und Barr, als Absatzorte der andlauischen Weine (FN 364). Auch die Märkte in Bernhardsweiler, Benfeld, Blienschweiler, Epfig, Heiligenstein, Kintzheim und Scherweiler werden in diesem Zusammenhang genannt (FN 365). Der Weinmarkt in Colmar wurde dagegen nicht bedient (FN 366). Die besondere Bedeutung des nahen Marktes in Straßburg (FN 367) bestimmte die eindeutige Nord-Ostorientierung der abtei-andlauischen Absatzpolitik. Die Stadt bemühte sich um die Abtei als Marktteilnehmer (FN 368), da sich mit ihrem Engagement mannigfaltige Einkunftsmöglichkeiten im Bereich des Marktes und des Zolles eröffneten (FN 369). Ob der Wein von den Abteileuten jeweils termingenau auf dem Markt angeliefert - die Verkaufsmitteilungen datieren zumeist von einem Freitag - oder im abteieigenen Hof zu Straßburg (FN 370) eingelagert wurde, läßt sich nicht sagen. Pfalzgraf Ludwig III. (1410-1436), Landvogt im Elsaß war, hatte der Abtei im Jahr 1425 Zollfreiheit auf den Reichszöllen, namentlich auf dem Reichszoll in Barr, wo die Abtei über einen Hof verfügte, bestätigt. Dies bedeutete, daß die Abtei den Wein direkt nach Straßburg transportieren konnte und wie die Leute aus (Mittel-)Bergheim, Barr und Stotzheim dafür den für Kähne befahrbaren Schiffsgraben, den Fluß Andlau, benutzen konnte. In der Hauptsache wird der Transport der Weine nach Straßburg also auf dem Wasserweg erfolgt sein. Bei dessen Organisation wird sich die Abtei auf die Dienstleistung der Schifferzunft gestützt haben, die ihren Sitz in Zellweiler hatte (FN 371). Vielleicht tauchen deshalb Beförderungskosten durch Frohndeleute u.ä. in den Rechnungsbüchern so selten auf (FN 372). Am Transport von Straßburg per Wagen oder mit dem Schiff den Rhein hinab (FN 373) war die Abtei nicht mehr beteiligt. Auf dem Fluß hatte die Abtei, dies wurde in dem eben erwähnten Spruch des Landvogtes von 1425 ausdrücklich betont, ohnehin keine Zollfreiheit. Ein großer Teil des Andlauer Weines wurde von Einkäufern aus Straßburg erworben. So erschienen 1500/1501 Privatkäufer aus Straßburg, wie etwa Claus zu der E., Michel der Allman. Als weiterer Interessenten kamen aus Walff Heinrich Meyer und aus Erstheim Jakob Roßlernn. Auch Hans Ganßer ist namentlich genannt. Desweiteren kauften der Bischof zu Straßburg (mym hern) und eine Frau Veronica Spitzkoppffin, die frow von Nippurgh, sowie einige Geistliche aus Straßburg (FN 374) Wein in der Abtei. Aus Straßburg kam auch Philipp Balthasar, der Wirt der Gaststätte "Zum Rappen", persönlich nach Andlau, um 1 ½ Fuder Wein zu erwerben (FN 375). Zahlreiche Käufer kamen von jenseits des Rheins aus Schwaben, die den Wein direkt in Andlau erwarben (FN 376) und selbst abtransportierten (FN 377). 1520/1521 kaufte ein westerman Wein in Andlau ein (FN 378), 1529 erwarb Hans Streit aus Nürnberg einige Fuder (FN 379), 1579 und 1580 erschienen erneut wester fvorleüthen und auch zwei Fuhrleute aus Hessen als Käufer in Andlau (FN 380). 1584/1585 werden einige Rotweiler Bürger und Fuhrleute erwähnt, die mit 18 Fuder Wein fast den gesamten Verkaufsbestand des Jahres in Andlau erwarben. Als Verkaufsstellen dienten die zentralen Abteikeller in Andlau, Barr und Kintzheim (FN 3801. Der Andlauer Wein genoß bei den Einkäufern einen so guten Ruf (FN 382), daß die Abtei selbst nur reduzierte Anstrengungen unternahm, Wein in Eigenregie zu vertreiben. Die gute Qualität des Weines mochte auch die Herren von Andlau dazu bewogen haben, außerhalb ihres Dienstverhältnisses, quasi ,als Privatleute', Wein aus Andlauer Kellern zu erstehen, ebenso wie einige 'Angestellte' der Abtei, etwa Megerlin, der reiffmann, die Merker von (Mittel-)Bergheim und Walff, der Abteischreiber Clausen (Cleiseln), Meister Ulrich Zimmermann, und der Abteischaffner. Die Vertriebsstruktur, partieller Verkauf auf regionalen Märkten im Umkreis der Abtei und Direktverkauf aus den Abteikellern, blieb im Verlauf des 16. Jahrhunderts grundsätzlich bestehen. Da trotz der offensichtlich großen Beliebtheit der Andlauer Weine teilweise beachtliche Kellerbestände in den Rechnungsbüchern vermerkt werden, stellt sich die Frage, ob die Nachfrage wirklich so gering war, oder ob der Andlauer Schaffner Bestände zurückbehielt, um im folgenden Jahr einen höheren Preis zu erzielen. Um der Beantwortung dieser Frage etwas näher zu kommen, werden im folgenden die Weinverkaufsmengen und die Fuderpreise in den betreffenden Jahren verglichen. [Tabelle 7]
Die Tatsache, daß sich die Fudermaße der Weine änderten (FN 383) und im gleichen Jahr an benachbarten Orten um das Doppelte nach oben oder unten variieren konnten (FN 384), unterstreicht, daß nicht Traubenart und Weinsorte das Preisgefüge bestimmten (FN 385), sondern Erntemengen sowie Angebot und Nachfrage. Im ersten Jahrzehnt des Untersuchungszeitraumes wird der direkte Zusammenhang zwischen Angebotsmenge und erzieltem Fuderpreis deutlich. Reiches Angebot bedingte niedrige Fuderpreise (FN 386). Die Kellerbestände waren aufgrund der Erntemengen hoch. Die Abtei konnte die Menge der verkauften Weine offensichtlich nicht frei steuern. So spiegeln die Verkaufszahlen zumeist die Möglichkeiten des Marktes wider. Eine planvolle Absatzpolitik, die Preisschwankungen vorausschauend für den eigenen Vorteil auszunutzen trachtete, ist aus den Quellen fast nicht zu erkennen. Eine "Einkellerungspolitik" (Rapp), die Kellerbestände anwachsen läßt, bis der Fuderpreis anzieht, ist zwar durchaus denkbar, die begrenzte Haltbarkeit der Weins und eine schnelle Qualitätsabnahme dürften solchen taktischen Überlegungen enge Grenzen gesetzt haben (FN 387). Gleichwohl gab es Anzeichen in dieser Richtung. In der zweiten Dekade werden die Kellerbestände drastisch reduziert und die Fuderpreise steigen an. Aber auch die Angebotsmenge ist gesunken. Die Abtei mußte ihre Verkaufsrate steigern und versuchen, höhere Erlöse zu erzielen, weil das Gesamtbetriebsergebnis der Abteiwirtschaft in den ersten beiden Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts gering ausfiel und 1504/1505 sowie 1505/1506 sogar mit einem geringen Negativsaldo abschloß. Die Reduzierung der Kellerbestände und die Forcierung des Verkaufs lassen sich wohl mit dieser Finanzmisere ursächlich in Verbindung bringen. Betrachtet man den Fuderpreis wird 1514 ein enormer Preisanstieg gegenüber dem Jahr 1512 sichtbar. Ein Fuder furn win wurde für 13-16 Pfd. verkauft, new win brachte sogar 20 Pfd., während der Rotwein 17 Pfd. pro Fuder erbrachte (FN 388). Die Ernte war recht gering ausgefallen, die Abtei veräußerte fast die Hälfte des Ertrages. Die Einnahmen aus dem Weinverkauf stiegen nochmals an. Das Wirtschaftsjahr 1520/1521 bedeutete hier einen Höhepunkt. Die Ernte war durchaus zufriedenstellend. Wieder verkaufte die Abtei fast die Hälfte davon, mengenmäßig mehr als je zuvor in dem Jahrhundert. Trotz drastisch gefallenen Fuderpreises brachte der Verkauf fast 950 Pfd. in die Abteikasse Im letzten Drittel des Jahrhunderts hatte sich die Situation geändert. Die Kellerbestände waren gering wie nie, aber auch der Weinertrag war gegenüber den ersten beiden Jahrzehnten des Jahrhunderts drastisch gesunken. Die oben beschriebenen Strukturmängel in der Zehnt- und Pachtverwaltung wirkten sich hier zunehmend aus. Das geringe Angebot ließ die Fuderpreise geradezu explodieren. So konnte die Abtei aus dem Weinverkauf sogar wieder das Niveau der ersten Jahrzehnte des Jahrhunderts erreichen. Aufgrund einiger Verkausfmitteilungen bietet sich in den ersten Jahren des 16. Jahrhunderts die Möglichkeit, der Frage nachzugehen, ob sich der Direktverkauf an schwäbische und straßburgische Abholer mehr lohnte als der Verkauf auf den dörflichen bzw. städtischen Märkten. Es sind allerdings nur einige wenige Verkaufsmitteilungen an Direkteinkäufer belegt. [Tabelle 8]
Der Fuderpreis lag über dem Durchschnitt der in der Tabelle 7 angegebenen Fuderpreise, auch wenn das in Straßburg vorgegebene Fudermaß selten erreicht wurde. Der Direktverkauf rechnete sich für die Abtei vor allem deshalb, weil keine Transportkosten anfielen. Es deutet sich aber an, daß der Weinpreis nach dem Herbsten und mit dem Vorhandensein neuen Weins deutlich anstieg. Weitergehende Schlußfolgerungen aus dieser Preisentwicklung sollen aber hier unterbleiben, da für die spätere Zeit keine entsprechenden Zahlen vorliegen. Zum Schluß soll noch der Preisspiegel einiger der von der Abtei in Anspruch genommenen Weinmärkte näher betrachtet werden. Entsprechende Zahlen sind allerdings nur für Straßburg, Zabern, Barr, Epfig und Walff und auch wiederum nur für die ersten Jahre des 16. Jahrhunderts überliefert (FN 389). [Tabelle 9]
Aus den Verkaufsmeldungen des am häufigsten genannten Markts in Straßburg geht nie ein bestimmtes Fudermaß angegeben. Der jeweils erzielte Preis liegt aber deutlich höher als der in diesen Jahren bei den Abteiverkäufen im Durchschnitt erzielte Fuderpreis (FN 390). Der bei den Direktverkäufen sich andeutende Trend, daß die Preise mit dem Vorhandensein neuen Weins im Herbst anzogen, läßt sich auch aus den Straßburger Zahlen herauslesen. Die vom Spätherbst bis Anfang April getätigten Verkäufe brachten eine höhere Rendite als diejenige, welche im vorangegangenen Sommer erzielt werden konnte. Die schwankenden Fuderpreise der Monate April und Mai 1502 lassen aber erkennen, daß nicht unbedingt nur die Jahreszeit, sondern vor allem Angebot und Nachfrage den Fuderpreis bestimmten Zusammenfassend läßt sich sagen: Der Weinbau, im elsässischen Rebland um die Jahrhunderwende bereits weit fortgeschritten, wurde überwiegend in Monokultur betrieben (FN 391), war marktorientiert und marktabhängig und damit sehr krisenempfindlich (FN 392). War die Produktion groß, konnte nur wenig Geld eingenommen werden, es sei denn, man konnte die Verkaufsmenge erhöhen. Trugen die Reben wenige Trauben, war zwar ein höherer Erlös zu erzielen, die anteiligen Produktionskosten blieben aber und schmälerten den Gewinn. Über den Verkauf an Direkteinkäufer ließ sich eine höhere Rendite erzielen, die Transportkosten entfielen und die einzelnen Einkäufer nahmen jeweils größere Menge ab. Während die 13 Direkteinkäufer im Durchschnitt fast 4 Fuder erwarben, kamen bei den 19 für Straßburg bezeugten Veräußerungen im Mittel nur 1,7 Fuder zum Verkauf.

